Neururer-Wismer AG - Fensterfabrik

Merkblatt Unterhalt und Baureinigung

Der unterhalt der für unsere Fenster nötig ist:

Zu unterscheidende Kriterien:

                                      1 - Beschlagsunterhalt
                                      2 - Dichtungsunterhalt
                                      3 - Oberflächenunterhalt
                                      4 - Reinigung nach Bauphase
                                      5 - Unterhalt nach Bauphase

1.  Damit die Beschläge ihren Nutzen erfüllen können und nicht abgenützt werden, müssen diese alle zwei Jahre geschmiert, geölt und gerichtet werden. Anleitung

2..  Damit das Fenster seine Funktion als Trennung zwischen kalt und warm / laut und leise erfüllen kann, sind einwandfrei funktionierende Dichtungen notwendig. Diese sollten nach 5 Jahren im 2-Jahresintervall überprüft und allenfals ersetzt werden.

3.  Bei Holzfenstern muss nach 4 Jahren jeweils jährlich kontrolliert werden, ob die Lackoberfläche keine Haarrisse aufweist, falls solche vorhanden sind müssen sie umgehend ausgebessert werden.

4.  Bei Um- und Neubauten ist darauf zu achten dass nach dem Einbau der Fenster kein Bauschmutz in die Fensterbeschläge gelangt, sollte dies trotzdem passieren, müssen die Beschläge ausgebaut,. gereinigt und wieder eingebaut werden.
im Aluminium-Wetterschenkel sind Auslauflöcher für die Entwässerung. Daher müssen die Wetterschenkel nach Beendigung aller Arbeiten sauber gereinigt werden.
Während der Bauphase ist darauf zu achten, dass keine Spritzer von Zement oder Gips auf die Scheibe gelanget, denn diese ätzen die Oberfläche des Glases an und führen so zu bleibenden Schäden.
Für die Reinigung darf kein scheuerndes Reinigungsmittel verwendet werden. Zur Entfernung von Silikonresten, welche teils unvermeidbar sind, kann eine scharfe Rasierklinge verwendet werden.

5.  Nach längeren Bauphasen empfehlen wir nach der Reinigung einen Unterhalt durch uns. Bei diesem Unterhalt wird auch der Zustand der Beschläge überprüft und nach Auftrag wieder in Ordnung gebracht.